Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen ist im BauGesetzBuch eindeutig vorgesehen.
Wie und wann können sich Bürger bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen beteiligen? Wir erläutern, wie sich in diese bürokratischen Verfahren eingebracht werden kann, welche Grenzen und Hindernisse bestehen. Wie ist es möglich eine Änderung solcher Pläne zu erwirken?
Inhalt:
- „Bauleitplanung – worüber reden wir eigentlich?
- §1 Abs. 5 BauGB „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die diesozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.“
- Konkrete Fälle und Praxis der Verfahren in der Stadt Hannover
Damit wir besser planen können, bitten wir um Ihre Anmeldung an der kostenfreien Veranstaltung. Tel.: 0511-700 09 34,
E-Mail: buergerbuero-stadtentwicklung@t-online.de
Dienstag, 08. November 2011 von 18.00–19.30 Uhr
Ort: Bürgerbüro Stadtentwicklung Hannover, Braunstr. 28